1. Die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) ambulante Pflege, Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen, Kranken und sonstigen pflegebedürftigen Personen, namentlich im Bereich der Intensivpflege; b) Erbringung von Leistungen im Bereich Ambulant Betreuten Wohnens; c) Planung, Initiierung und Betreuung von Wohngemeinschaften schwerstbehinderter Menschen; d) Hilfeleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen; e) Hilfeleistungen für Menschen, die auf maschinelle Unterstützung oder lebenserhaltende Geräte (z. B. bei Beatmung) angewiesen sind; f) Erbringung von Leistungen der Familienpflege und familienunterstützender Dienste; g) Erbringung von Beratungsleistungen in Fragen der häuslichen Pflege und angrenzender Bereiche für Betroffene und deren Angehörige sowie die Qualifizierung, Schulung und Weiterbildung von Angehörigen und sonstigen pflegenden und zu pflegenden Personen; h) Organisation und Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen in den Bereichen Pflege, Betreuung und Begleitung, z.B. zum Thema "außerklinische Beatmung".
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