(1) Die Entwicklung, Planung, Bauausführung, Errichtung und der Vertrieb und die technische und wirtschaftliche Betriebsführung von Windkraftanlagen und Windparks sowie die Vornahme aller diesen Zwecken förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, insbesondere auch die Berechtigung, Verträge mit Dritten zum Zweck der Erweiterung der Kapitalbasis zu schließen. (2) Der Erwerb, die Finanzierung, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von direkten und indirekten Beteiligungen und Beteiligungsgesellschaften aller Art in Deutschland und im Ausland, insbesondere auf dem Gebiet der Windenergieerzeugung sowie übriger regenerativer Energien, und auf Gebieten der damit im Zusammenhang stehenden Industrien. Die Gesellschaft übernimmt die Verwaltung ihres eigenen Vermögens, soweit dies nicht eine gesetzliche Genehmigung erfordert. Weiterhin kann die Gesellschaft die Koordination, die Leitung und die Überwachung ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie die Wahrnehmung weiterer Holdingsfunktionen übernehmen. (3) Die Gesellschaft kann sich auf den vorbezeichneten Gebieten auf die Verwaltung ihrer Beteiligungen und die Wahrnehmung von Holdingsfunktionen beschränken, sich aber auch selbst operativ betätigen. (4) Die Gesellschaft kann auch Organ oder Organträgerin eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein.
Ingenieurbüro
Energieversorgung
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