Übernahme von Generalübernehmerleistungen im Baubereich, -die Ausführung von folgenden Bauleistungen, die keiner besonderen Erlaubnis bedürfen: ·Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ·Betonstein- und Terrazzohersteller/-leger ·Estrichleger ·Parkettleger ·Rollladen- und Jalousiebauer ·Modellbauer ·Bodenleger ·Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden) ·Einbau von genormten Baufertigteilen, z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale ·Abrissarbeiten ·Entrümpelung ·Putz- und Ausbesserungsarbeiten ·Fassaden- und Innengestaltung ·Projektsteuerung -der Im- und Export, der Handel mit Fertigteilen, -die Übernahme von Betreuungs- und Verwaltungsleistungen fremder Immobilien, -das Halten und Verwalten eigener Immobilien.
Bauunternehmen und Bauhandwerk
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