1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene. 3. Dieser Zweck wird erreicht durch die kostenlose Beratung und Aufklärung von Bürgern mit Migrationshintergrund, die Hilfe bei der Integration in die deutsche Gesellschaft, insbesondere bei dem Umgang mit Behörden und bei der Beschaffung von Wohnraum benötigen. Dazu kann auch die Bereitstellung von angemessenem Wohnraum für den betroffenen Personenkreis durchgeführt werden. Dazu kann die Gesellschaft Wohnraum anmieten und an den betroffenen Personenkreis weitervermieten. Die Gesellschaft ist dazu berechtigt, einen Mietzins zu verlangen, der den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) in ihrer jeweiligen Fassung entspricht. Die zusätzliche Erhebung eines Gewinnaufschlags oder einer Eigenkapitalverzinsung ist nicht zulässig. 4. Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Körperschaft dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden.
Sozialwesen
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