Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige - Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der christlichen Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: a) Durchführung von Seminaren, Veranstaltungen usw. im In- und Ausland zur Schulung, geistlichen Förderung und Ermutigung der Teilnehmer durch religiöse Lehrinhalte und spirituelle Erfahrungen, z.B. im Hören auf Gottes Stimme, in Lobpreis- und Gebetszeiten b) Einladung von Gastreferenten und weiteren Mitarbeitern c) Anleitung zur Vertiefung und Pflege der persönlichen Gottesbeziehung d) Förderung und Vernetzung von christlichen Gruppen und Gemeinschaften.
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