Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, also einer selbständig wirtschaftenden ambulanten Einrichtung, die unter ständiger Verantwortung ausgebildeter Fachkräfte Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegt und hauswirtschaftlich versorgt. Die Einrichtung steht einem wechselnden Kreis von Bedürftigen offen; die Leistungen umfassen sowohl die Grundpflege und Versorgung gemäß SGB XI nach Einordnung in eine Pflegestufe durch den MDK als auch die medizinische Behandlungspflege gemäß SGB V nach ärztlicher Verordnung und werden ausreichend, konstant und entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Kenntnisse, bei Bedarf Tag und Nacht wie auch an Sonn- und Feiertagen, erbracht.
Betreuung, Lebenshilfe & Pflege
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