Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Wohlfahrtspflege sowie die Förderung des bürgerschaftlichem Engagements zur Förderung der hier genannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch die Erbringung von Leistungen im Rahmen des SGB VIII und SGB XII in den folgenden Bereichen: - Hilfen zur Erziehung - Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung - Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, Förderung von Kindern und Familien (z.B. durch pädagogische Betreuungsangebote) - Familienbildung und -begegnung (z.B. Elterntrainings und Erziehungsberatung) - Offene Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit - Schulsozialarbeit - Fortbildung für Eltern, zu den Themen Familienbildung und Erziehung z.B. durch das Angebot von FUN® Kursen (zertifizierte Kurse zu Familie und Nachbarschaft) - Weiterbildung von Mitarbeitenden zu pädagogisch inhaltlichen Themen, Beschwerdemanagement, Neuerungen in den Leistungsbeschreibungen und gesetzlichen Neuerungen - Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen auf bezirklicher und überbezirklicher Ebene zu folgenden Themen: Partizipation, Elternaktivierung und Leistungskonzepte - Förderung und Begleitung von Ehrenamtlichen durch regelmäßige Gesprächs- und Gruppenangebote - Aktivierung von Menschen aus dem Umfeld durch regelmäßige Kontakte und Angebote von Veranstaltungen Begleitung von Familienpaten durch regelmäßige Gesprächs- und Reflexionsangebote des Trägers zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Fachlich orientiert sich die Gesellschaft an den Leitbildern ihrer Gesellschafter. Im Zentrum ihres Handelns und ihrer Zielsetzungen stehen Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien, die Hilfe und Unterstützung benötigen. Mit ihren Aktivitäten schafft die JuLi gGmbH Voraussetzungen für deren angemessene Entwicklung, Entfaltung und Förderung. Die Gesellschaft wird ihre fachlichen Standards durch Qualitätssicherungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern aufbauen und weiterentwickeln. Die Gesellschaft unterliegt keinem Wettbewerbsverbot mit den Gesellschaftern. Gesellschaft und Gesellschafter sollen aber insbesondere im Bezirk Lichtenberg nicht in unmittelbare Konkurrenz zueinander treten. Im Zweifelsfall entscheidet die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschaft trägt Sorge für die Erfüllung der Voraussetzungen einer Mitgliedschaft bei dem Paritätischen Landesverband Berlin e.V..
Sozialwesen
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