(1) Die Gesellschaft verfolgt - unabhängig von der steuerlichen Anerkennung - ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, insbesondere der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. (2) Zweck der Gesellschaft ist zum einen die unmittelbare ideelle und finanzielle Förderung der Wissenschaft, Forschung und Ausbildung an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie die Verbindung von Theorie und Praxis. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere durch: a) Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung einer universitären Karrieremesse mit dem Namen"JurStart" b) Veranstaltung sonstiger Tagungen sowie Durchführung und Unterstützung anderer Projekte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, beispielsweise des Jura Forums. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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