Förderung der Bildung, die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge und Kriegsopfer. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: die selbstlose Unterstützung von Journalist*innen im Exil, die iSd 53 Ziffer 2 AO bedürftig sind, insbesondere durch finanzielle und/oder materielle Unterstützung zum Lebensunterhalt für sich und ihre Angehörigen, sowie medizinische und psychologische Betreuung; die unentgeltliche Beratung für ]ournalist*innen irn Exil bei der Bewältigung der mit der Ankunft am Ort des Exils verbundenen Problemen, wie etwa der Wohnungs- und Arbeitssuche, und bei rechtlichen Fragen; die Durchführung von Strukturen für den Aufbau von Exilmedien, die geflüchteten ]ournalist*in- nen eine Weiterführung ihrer journalistischen Tätigkeiten ermöglichen, u.a. durch die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Arbeitsmaterial (Computer, Büroausstattung und -räume), Zugänglichmachung von Datenbanken und sonstigen Quellen und die Schaffung und Bereitstellung von Informations- und Weiterbildungsangeboten zum Themenbereich qualitätvoller journalistischer und publizistischer Tätigkeit; die Durchführung von Veranstaltungen zum Wissenstransfer für ]ournalist*innen über berufsspezifische Themen, einschließ- lich der besonderen Herausforderungen einer journalistischen Tä- tigkeit aus dem Exil heraus, sowie von Veranstaltungen zur Information der breiten Öffentlichkeit über diese Themen und zur Sensiblisierung für die gesellschaftlichen und politischen Hintergründe der Exilsituation.
Informationstechnik und Telekommunikation
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