(1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2)Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Kunst und Kultur. (3)Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erforschung, Entwicklung und Durchführung künstlerisch-wissenschaftlicher Professionalisierungs- und Weiterbildungsangebote unter Einbeziehung der Kompetenzen und Ressourcen der beteiligten Hochschulen und ihrer Kooperationspartner. Sie schafft neue Schnittstellen zu Akteuren in Bildung und Kultur sowie in Wirtschaft und Wissenschaft; untersucht Bedingung, Struktur und Wandel ästhetischer Erfahrungen; erschließt Möglichkeiten des autonomen Handelns in vernetzten Entwicklungs-, Schaffens- und Kommunikationsprozessen; und fördert das Bewusstsein der zentralen kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Rolle ästhetischer Praktiken, Perspektiven und Prinzipien in der digitalen Gesellschaft.
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