1. der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten aller Art (insbesondere Wertpapiere, Währungen, Immobilien) sowie sich auf solche Vermögensgegenstände beziehende Rechte aller Art; 2. alle Geschäfte in Zusammenhang mit der Kapitalanlage und -verwaltung, die zur Stärkung des Gesellschaftsvermögens dienen, einschließlich solcher zur Absicherung und Nutzung von Arbitragemöglichkeiten; 3. die Gründung bzw. der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Beteiligungen, in jedweder Rechtsform, im In- und Ausland. Die Gesellschaft darf die zuvor unter 1 - 3 genannten Tätigkeiten auch in Bezug auf das Privatvermögen von Gesellschaftern ausüben, sofern - es sich hierbei um die Eheleute Gerhard und/ oder Carola Roggemann sowie deren Abkömmlinge handelt, - und diese mit wenigstens 10% an der Gesellschaft beteiligt sind. Die Gesellschaft ist befugt, alle sonstige diesem Unternehmenszweck dienenden Handlungen vorzunehmen. Jede damit zusammenhängende Tätigkeit ist zulässig, soweit sie nicht dem § 34c der Gewerbeordnung unterfällt. Die Gesellschaft darf keine Bankgeschäfte im Sinne des KWG betreiben oder Beratungs- oder Vermittlungsdienstleistungen für Dritte erbringen, die einer Genehmigung durch eine Finanzmarktaufsichtsbehörde erfordern würden.
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