Verwaltung und Geschäftsführung von Transportbeton-, Werkfrischmörtel- und Sonderproduktgesellschaften sowie die Beteiligung an solchen Unternehmen unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Firma der Gesellschaft wurde in 'KANN Beton Verwaltungsgesellschaft mbH' geändert. § 1 des Gesellschaftsvertrages wurde unter Berücksichtigung dieser Änderung neu gefasst. Der Gegenstand der Gesellschaft wurde geändert. § 2 des Gesellschaftsvertrages wurde unter Berücksichtigung dieser Änderung neu gefasst. § 3 des Gesellschaftsvertrages wurde geändert. Die §§ 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages wurden geändert. Die bisher in § 11 des Gesellschaftsvertrages enthaltene Geschäftsführungs- und Vertretungsregelung wurde geändert;sie ist nunmehr in § 6 des Gesellschaftsvertrages niedergelegt. Die §§ 7-16 des Gesellschaftsvertrages wurden geändert. Der Gesellschaftsvertrag wurde um die §§ 17-29 erweitert.
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