Planung, die Errichtung und das Betreiben von gastronomischen Einrichtungen nebst zugehöriger Nebenleistungen, insbesondere von Gaststätten, Bars, Kantinen, Stehcafés, Imbissständen, Cateringebrieben sowie Fernküchen, mit und ohne Lieferservice, der Handel mit Gastronomiebedarf einschließlich Lebensmitteln und Getränken, die Entwicklung, die Vermarktung und das Betreiben von Gastronomiekonzepten, Systemgastronomie und Franchise-Systemen einschließlich des Abschlusses von Franchiseverträgen, zudem der Vertrieb von Textilien und Eigenmarken, sowie die Vornahme aller damit direkt oder indirekt zusammenhängender Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundstücke zu erwerben und zu veräußern, Gebäude zu verpachten oder sonstwie zu verwerten, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an Unternehmen fremder oder gleicher Art in jeglicher Form zu beteiligen sowie alles zu tun, was der Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich ist. Die Gesellschaft kann ihre Geschäfte im Inland wie im Ausland betreiben.
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