Förderung der Kunst und Kultur i.S.d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Die Gesellschaft hat darüber hinaus den Zweck, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu beschaffen. Die Gesellschaft dient als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung. Sie verwirklicht den Zweck der Satzung insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung einer Kunst- und Medienschule, darüber hinaus durch das Abhalten von Kursen, Seminaren, von Ausstellungen und Festivals, durch Pflege von Kunstsammlungen und durch Abhalten von Wettbewerben auf künstlerischem oder mediengestaltendem Gebiet. Die Gesellschaft initiiert oder fördert in der Stadt Rostock und in ihrem Umfeld insbesondere gemeinnützige Projekte und Vereine in den Bereichen Kunst, Kultur und Bildung.
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