Gesellschaft fördert folgende gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung: a) Kunst und Kultur (§ 52 (2) Nr. 5 AO); b) Wissenschaft und Forschung (§ 52 (2) Nr. 1 AO) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch a) Bildungsangebote im Bereich Lese- und Schreibkompetenz, auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungsträgern und öffentlichen Einrichtungen; b) Förderung der Erschaffung und Verbreitung literarischer Werke durch ideelle und finanzielle Unterstützung (junger) Autorinnen und Autoren (die z.B. aus den Angeboten unter (a) hervorgegangen sind) und Herausgabe ihrer Werke (digital und in Buchform); c) Förderung von Forschungsarbeiten zur kulturellen Bildung und zur Kultur im ländlichen Raum; d) Ausrichtung von Veranstaltungen in den genannten Bereichen.
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