Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umweltschutzes. Der Satzungszweck wird zum einen (mittelbar) verwirklicht durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, indem ihnen Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für Zwecke der Förderung des Umweltschutzes zugewendet werden. Zum anderen wird der Zweck (unmittelbar) durch eigene Vorhaben verwirklicht. Dazu gehören: Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung in allgemein zugänglichen und eigenen Medien zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und dem Schutz von natürlichen Ressourcen; Durchführung von Informationsveranstaltungen, sofern sie dem Umweltschutz und der nachhaltigen Erhaltung von Ressourcen dienen.
Interessengemeinschaften
Sozialwesen
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