Erwerb und die Entwicklung von Flächen vorrangig im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main, deren bisherige, insbesondere militärische, Nutzung für andere Zwecke, vornehmlich des Wohnungsbaus, geändert werden soll, mit dem Ziel einer anschließenden Veräußerung. Soweit dies wirtschaftlich und städteplanerisch zweckmäßig erscheint, ist die Gesellschaft berechtigt, mittel- und ggf. auch längerfristige Nutzungsverhältnisse (z. B. Vermietung an Dritte) zu begründen. Die Gesellschaft kann auch zum Zwecke der Errichtung von öffentlich geförderten Wohngebäuden Flächen erwerben, bebauen, verwalten und vermieten. Darüber hinaus sind der Aufbau und der Erwerb von technischen, sozialen und kulturellen Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit Wohnungsbauprojekten ebenfalls Zweck der Gesellschaft. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweck notwendig oder nützlich sind. Hierunter können auch Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung fallen.
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