Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß §§ 1 und 2 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes, insbesondere die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Siedlungen und Städten und das Erbringen sämtlicher Architekten- und Ingenieurleistungen sowie die Tätigkeit als Generalplaner, als Projektentwickler und als Projektmanager. Eine Tätigkeit im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung wird nicht ausgeübt. Die Gesellschaft beachtet die für die Berufsausübung nach § 4 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes geltenden Berufspflichten.
Ingenieurbüro
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