1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere die Unterstützung sozialschwacher und/oder (chronisch) kranker Kinder und Jugendlicher. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Organisation und Durchführung von Schulungsveranstaltungen oder ähnlichen Maßnahmen für sozial benachteiligte und/oder (chronisch) kranke Kinder und Jugendliche auf den Gebieten Gesundheitsförderung, Berufswahl, Berufsförderung, (Gewalt-)Prävention sowie der allgemeinen Wissensvermittlung; b) die Organisation und Durchführung gezielter Aktionen zugunsten sozial benachteiligter und/oder (chronisch) kranker Kinder und Jugendlicher zur Schaffung individueller Erlebnisse für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen wie z.B. die Ermöglichung zur Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen wie Kino-, Konzert oder Theaterbesuchen oder Sportereignissen oder ähnliches.
Sozialwesen
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