Förderung der Jugendhilfe und Erziehung im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 4 und 7 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch die Einrichtung und den Betrieb von Jugendpflege- und Kinderbetreuungseinrichtungen in Frankfurt am Main sowie die Durchführung von Jugendpflegeveranstaltungen und weiterer jugendpflegerischer Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen der Kinderbetreuung.
Sozialwesen
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