Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar einen gemeinnützigen Zweck im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Betreuung von Kindern und Jugendlichen bzw. jungen Heranwachsenden gemäß des Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG) in einer Wohngemeinschaft. Hierfür steht ein eigens dafür ausgerichtetes Großfamilienhaus zur Verfügung. Die Einrichtung übernimmt, neben den Jugendämtern und Sorgeberechtigten, die Verantwortung für eine zeitlich genehmigte, befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform sowohl für den versorgenden als auch sozial-emotionalen Bereich des Kindes/Jugendlichen. Hierbei sollte die Herkunftsfamilie möglichst der emotionale Bezugspunkt bleiben, um eine Rückführung ggfs. anstreben zu können. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
KINDER- UND JUGENDHILFE SALZKOTTEN gGmbH, Erziehung, Heim, Kinder, Jugendliche, Beratung, Paedagogen, paedagogisch, förderverein
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Sozialwesen
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