Jugend- und Familienhilfe sowie die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Eltern soll insbesondere ermöglicht werden, in ihren Beruf zurückzukehren oder diesen weiterhin auszuüben. Der Satzungszweck wird verwirklicht u.a. durch Unterhaltung von ganztägigen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Kleinkinder. Eingeschlossen ist die Förderung anderer gemeinnütziger Einrichtungen, die auf dem Gebiete der Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Erziehung von Kindern tätig sind. Die Förderung erfolgt in der Regel durch die Gewährung finanzieller Zuwendungen, durch die Bereitstellung von Sachmitteln und Räumlichkeiten. Tätigkeiten, für welche eine staatliche Genehmigung erforderlich ist sowie handwerkliche Tätigkeiten, für welche eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist, werden ausschließlich durch autorisierte Sub- und Nachunternehmer ausgeführt, solange die Gesellschaft kein eigenes Recht zur Durchführung derartiger Tätigkeiten hat.
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