1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zwecks durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben einer oder mehrerer Kindertagesstätten. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gemeinnützige Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen oder Zweigniederlassungen zu errichten. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
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