Gesellschaft fördert als Mitgliedsunternehmen eines Wohlfahrtsverbandes die Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege nach der Anlage 1 zu § 48 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Abschnitt A Nr. 6. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Hilfe für bedürftige Personen im Sinne von § 53 AO. Hierzu schafft die Gesellschaft Angebote der Kindertagesbetreuung. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb von Kindertagesstätten gemäß KiFÖG in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere darf sie zu diesem Zwecke auch andere Gesellschaften und andere Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. Zudem darf sie im Rahmen ihrer Nebenzwecke sonstige ergänzende Dienstleistungen für bedürftige Personen erbringen. Sie kann insbesondere Kooperationen mit anderen Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt eingehen.
Telefon
+49 391 607800
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827