1. die Förderung der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe und der Unterstützung von Menschen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. 2.Ein Schwerpunkt ist die Entwicklung und Umsetzung von Bildungskonzepten und- angeboten für Kindertageseinrichtungen und Schule. Zielgruppe sind hier sowohl die Kinder und Jugendlichen als auch die ErzieherInnen und andere Beschäftigte. 3.Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung und Umsetzung von integrativen Projekten mit behinderten und nichtbehinderten Menschen. 4.Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige ähnliche Unternehmen zu errichten oder Bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung an solchen Unternehmen auszuüben sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
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