Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtpflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Die Gesellschaftwird im Verbund der gemeinnützigen Julius Axenfeld Stiftung tätig, d.h. die Julius Axenfeld Stiftung ist an der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist es, andere gemeinnützige Körperschaften im Verbund derJulius Axenfeld Stiftung, d.h. die Julius Axenfeld Stiftung selbst, oder andere Körperschaften, an denen die Julius Axenfeld Stiftung mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, gemäß § 58 Nr. 2 bis 4 der AO zu unterstützen. Soweit die Gesellschaft ihreZwecke ganz oder teilweise nicht selbst verwirklicht, kann sie von § 58 Nr. 1 der AO Gebrauch machen und die vorgenannten Zwecke auch durch andere steuerbegünstigte Körperschaften im Verbund der Julius Axenfeld Stiftung verwirklichen lassen. Insoweit verwirklicht die Gesellschaft diese Zwecke dann nicht selbst unmittelbar, sondern mittelbar, indem sie von § 58 Nr. 1 der AO Gebrauch macht. Zweck der Gesellschaft ist ferner die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der AO in der jeweilsgültigen Fassung.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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