1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Bildung auf dem Gebiet der Kunst und Kultur. 2. Gegenstand der Gesellschaft ist die Satzungsverwirklichung insbesondere durch: - Beratung und Coaching, Qualifizierung und Vernetzung von Kulturakteur:innen im Land Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung ihrer kulturellen Ziele und Inhalte; - die Entwicklung und Eroberung von Kulturkonzepten mit Kulturakteur:innen und -einrichtungen und Gebietskörperschaften; - die Weitergabe von Fördermitteln an und die Kooperation mit Kulturakteur:innen und -einrichtungen zur Durchführung von Kulturveranstaltungen und Projekten der Kulturellen Bildung; - die Konzeption und Entwichlung, die Finanzierung, sowie modelhafte Produktion und Durchführung von landesweiten kulturellen Veranstaltungen von kulturellen Veranstaltungen im Rahmen des Kulturaustausches; sowie von Veranstaltungen zur Kulturellen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, ggf. in Kooperation mit anderen Kultureinrichtungen und Bildungsträgern; - die Veranstaltung von Workshops, Fachtagungen, Vernetzungsveranstaltungen und Expertengesprächen; die Erarbeitung von Fachstudien und die Herausgabe von Fachpublikationen zu kulturellen Themen; - den Betrieb und Unterhalt von Online- Portalen und die Herausgabe und Veröffentlichung von Informationsmaterial über Kulturelle Bildung, Kulturförderung und Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, sowie zur Vernetzung, unentgeltlichen Beratung und Präsentation von Künstern:innen, Kreativen, Kultur- und Bildungseinrichtungen; 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnamen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft darf zur Erfüllung dieses Zwecks Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann die von ihr verfolgten Zwecke auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen Mittel zuwendet. 4. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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