(1)Öffentlicher Zweck der Gesellschaft ist die Entsorgung der bei der Abwasserentsorgung und -aufbereitung anfallenden Abfälle für ihre unmittelbaren und mittelbaren Gesellschafter (nachfolgend gemeinsam Gesellschafter genannt). (2)Gegenstände des Unternehmens sind a)die Planung, Errichtung und der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage, b)der Transport von Klärschlamm zur Klärschlammverbrennungsanlage, c)die thermische Entsorgung von Klärschlamm in der Klärschlammverbrennungsanlage, d)die Erzeugung und Verwertung bei der Klärschlammverbrennung gewonnenen Energien, e)die Deponierung und Entsorgung der bei der Verbrennung anfallenden Reststoffe, f)das Recyceln des Phosphors aus der Klärschlammasche und dessen Verwertung und Vermarktung und g)Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet der Klärschlammentsorgung sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben der Abfallentsorgung.
Energieversorgung
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