(1) Gegenstand des Unternehmens sind die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen sowie die in §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG aufgeführten Tätigkeiten, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte bzw. Steuerberater unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechtes ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen. (2) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der Bundesrechtsanwaltsordnung, des Steuerberatungsgesetzes sowie des sonstigen Berufsrechts der Rechtsanwälte und Steuerberater nicht zuwiderhandeln; sie darf insbesondere die für sie tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Der Gesellschaft ist Werbung nur in den berufsrechtlichen Grenzen erlaubt. Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen; ausgenommen ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere die Beteiligung an anderen Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungsgesellschaften.
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