Klinikum Fulda Klinisches Studienzentrum GmbH ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne des § 57 Abs. 3 AO. Die Körperschaften, mit denen kooperiert wird, und die Art und Weise der Kooperation werden im § 4 benannt. Die Gesellschaft sieht ihre Aufgabe darin, die im Bereich der Klinikum Fulda gAG und ihrer Tochtergesellschaften abzuwickelnden klinischen Studien durch Vertragsabschlüsse zu ermöglichen und ihre Durchführung vollumfänglich zu organisieren und abzuwickeln. Die Gesellschaft in diesem Rahmen ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem genannten Unternehmensgegenstand in einem wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenhang stehen.
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