Förderung von hochbegabten und begabten, aber auch interessierten Menschen jeden Alters durch den Betrieb einer Bildungseinrichtigung (Talentschmiede). Die Bildungs- und Fördermaßnahmen sind nicht auf den Ort des Firmensitzes beschränkt, sondern können ohne Ortsbindung durchgeführt werden. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass die Gesellschaft jeden Einzelnen seinen Fähigkeiten gemäß individuell fördert, Talente entdeckt und entwickelt und gemäß den individuellen Möglichkeiten fördert. Schwerpunkte sind dabei die Jugendarbeit und die Frühförderung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.
Unterricht & Erziehung
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