Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume sowie von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34 i Abs. 1 Satz 1 GewO, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenerm Namen für eigene und fremde Rechnung, unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung sowie der Ankauf und Verkauf, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und gewerblichen Räumen, wenn und soweit für diese Tätigkeiten neben der Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO keine weitere oder andere Erlaubnis, bspw. nach dem Kreditwesengesetz, erforderlich ist.
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