Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist, im Geiste Adolph Kolpings und auf Grundlage des Programmes des Kolpingwerk Deutschland, für alle Bevölkerungsgruppen im Rahmen geeigneter Maßnahmen, Möglichkeiten zur Förderung - der Religion, - der Jugendhilfe und - der Erziehung, - Volks- und Berufsbildung zu schaffen. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch Betreiben von Jugendwohnheimen und Bildungszentren sowie durch Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Darüber hinaus soll die Gesellschaft jugendpflegerische und jugenderzieherische, soziale, gesellschaftliche, kulturelle und berufsbildende Aufgaben wahrnehmen. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zweckes zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung Ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.
Sozialwesen
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