1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird unmittelbar verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft, in denen nicht nur Fachwissen vermittelt, sondern auch zur Persönlichkeitsentwicklung und -formung der Schüler beigetragen wird. Das Unternehmen der Gesellschaft dient damit unmittelbar und überwiegend erzieherischen Bestimmungen. Weiterhin wird der Satzungszweck verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an steuerbegünstige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere an den steuerbegünstigen Verein Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V., Sitz: Stuttgart und seine steuerbegünstigten Beteiligungsgesellschaften (Tochter- und Enkelgesellschaften), welche diese Mittel unmittelbar für o.g. Zwecke verwenden.
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Berufliche Schulen
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