Alle abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten auf Grundlage des jeweils geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bzw. einer einschlägigen Nachfolgeregelung. Dies geschieht selbst oder durch qualifizierte Vertragspartner. Bei der Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes finden die nachfolgend aufgeführten Punkte besondere Berücksichtigung: a. Für eine sach- und fachgerechte Verwertung der gesammelten Waren, ist für eine regelmäßige externe Überprüfung (Zertifizierung) Sorge zu tragen. b. Für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten die nicht selbst durchgeführt werden können ist die Kooperation mit qualifizierten Unternehmen zu suchen. c. Ehrenamtliches Engagement bedarf der Unterstützung. Das Unternehmen fördert durch sein Tun ehrenamtliches Engagement sowie entwicklungspolitisches und ökologisches Handeln. d. Durch Information und Bildungsarbeit entwickelt das Unternehmen für und mit den Sammelpartnern zeitgemäße und in der jeweiligen Situation anwendbare Sammelformen. e. Durch die Kooperation mit gemeinnützigen Integrations-, Qualifikations- und Bildungsunternehmen innerhalb und außerhalb des Kolpingwerkes stärkt das Unternehmen Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
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Sonstige: Dienstleistungen & Service
Recycling
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