1. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung der Behindertenhilfe, der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, der Hilfe für Flüchtlinge, der Hilfe für Opfer von Straftaten, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, des Wohlfahrtswesens, die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO (Abgabenordnung), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen sind bzw. deren Bezüge nicht hö- her sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB Xll) sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke. 2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen als Teil des diakonischen Menschenbildes und Selbstverständnisses. Die Angebote des Unternehmens dienen insbesondere schwer vermittelbaren arbeitslosen Menschen mit Behinderungen. Ziel der diakonisch ausgerichteten Gesellschaft ist es, den betreuten Beschäftigten im christlichen Sinne beruflich zu integrieren. lm Übrigen dient die Gesellschaft der Förderung der christlichen Religion evangelischen Bekenntnisses sowie der Vermittlung missionarisch-dia- konischer Grundsätze. Dies geschieht durch Pflege und Betreuung von hilfsbedürftigen, alten und/oder kranken sowie behinderten Menschen im Rahmen der diakonischen Missionsarbeit ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. Die in der Gesellschaft geleistete Arbeit verkörpert den christlichen Dienst am Menschen im kirchlichen Rahmen. 3. Der Satzungszweck der Behindertenhilfe wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von lnklusionsbetrieben im Sinne des § 215 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), wobei mindestens 40 Prozent der Beschäftigten besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 215 Abs. 1 SGB IX sein werden. lnklusionsbetriebe werden beispielsweise im Rahmen von Leistungen der Gastronomie sowie des Verpflegungs-, Catering- und Veranstaltungsservice und im Rahmen eines Sozialkaufhauses, in dem beispielsweise durch Wohnungsauflösung oder Sachspenden erworbene Gebrauchsgegenstände transportiert, hergerichtet, gereinigt und veräu- ßert werden, errichtet und betrieben. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne von § 57 Abs. 3 AO mit den steuerbegünstigten Körperschaften der Unternehmensgruppe \"Berliner Stadtmission\", die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch Personaldienstleistungen, administrative und Verwaltungsdienstleistungen, Nutzungs- überlassungen von Immobilien und anderen Sachmitteln.
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Sozialwesen
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