-Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten des gemeinnützigen Zwecks der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO, -die Förderung von Wissenschaft und Forschung, -die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: -prozessorientierte Projekte, die transdisziplinär und partizipativ angelegt sind, um möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger für bürgerschaftliches und nachhaltiges Engagement zu gewinnen, -die Durchführung transdisziplinär und partizipativ angelegter Veranstaltungen und Vorhaben zur Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie zur soziokulturellen, sprich zur generations- und herkunftsübergreifenden Belebung eines Stadtviertels und seiner Stadtteilkultur, namentlich vor allem Workshops und Aufklärungskampagnen. -die Etablierung von in Stadtquartieren angesiedelten niederschwelligen Kulturaktionen im öffentlichem Raum, in denen mit Bottom-Up-Ansätzen, nonformellen und informellen Bildungsmethoden sozio-ökologische Veränderungs- und soziale Klimaanpassungsprozesse durch bürgerschaftliches Engagement erlernt und erforscht werden können, um sie dann auf andere Stadtgebiete übertragen zu können.
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