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Die Firmenauskunft zu Kommunale Wohnungsbaugesellschaft Hebertshausen

Kommunale Wohnungsbaugesellschaft Hebertshausen
Am Weinberg 1
85241 Hebertshausen

EBID-Nummer:
2 504111 349402
Handelsregister-Nr.:
HRA 114359
Amtsgericht:
München

Erfahren Sie mehr über Kommunale Wohnungsbaugesellschaft Hebertshausen

Firmenprofil von Kommunale Wohnungsbaugesellschaft Hebertshausen

Erwerb, Verkauf und Tausch von Immobilien und grundstücksgleicher Rechte; Planung, Errichtung, Modernisierung, Instandhaltung, Verwaltung und langfristige Vermietung von baulichen und technischen Anlagen zur Schaffung preisgünstiger Wohungen für einkommensschwache Haushalte und von Nahversorgungseinrichtungen auf Fl.Nr. 55/7 (Bahnhofstraße 4) der Gemarkung Hebertshausen, preisgünstiger Wohungen für einkommensschwache Haushalte und von Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z. B. Arztpraxis, Apotheke) auf Fl.Nr. 87 (Nähe Krautgartenstraße) der Gemarkung Hebertshausen (Aufgabenübertragungen); Art. 22 Abs. 1 KommZG gilt entsprechend; Leerstandsmanagement in der Gemeinde Hebertshausen (Aufgabenübertragung); Planung, Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen auf eigenen Gebäuden des Kommunalunternehmens (Aufgabenübertragung) und Planung und Errichtung von baulichen und technischen Anlagen, die kommunalen Aufgaben dienen (Inhouse-Vergaben). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) i.V.m. Art. 83 Abs. 1, 106 Abs. 2 BV, Art. 57 Abs. 1 GO; die Gemeinde erlässt einen Betrauungsakt auf Grundlage des DAWI-Freistellungsbeschlusses i.V.m. Art. 106 Abs. 2 AEUV. Zu den Aufgaben gehören auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies dem Unternehmenszweck dient; Art. 96 GO bleibt unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Abs. 1 das Recht, vorgenannte Grundstücke der Gemeinde Hebertshausen zu nutzen. Einzelheiten der Nutzung werden durch Zweckvereinbarungen bestimmt, soweit erforderlich. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

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Ehemalige Standorte:
Hebertshausen
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