Betrieb hat die Aufgabe der Beschäftigung von förderungsbedürftigen Menschen und die Hilfe zur Eingliederung dieses Personenkreises in den ersten Arbeitsmarkt. Dabei kann er zu diesem Zweck fördernde und wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte tätigen. Insbesondere obliegen dem Betrieb folgende Aufgaben: 1. Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen, die der Beschäftigungsförderung, sozialen Betreuung, Fort- und Weiterbildung sowie der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt dienen. 2. Förderung der Eingliederung von Sozialhilfeempfängern in das Arbeitsleben durch Schaffung von Arbeitsgelegenheiten begleitet von Angeboten zur Qualifizierung und zur sozialen Betreuung der Sozialhilfeempfänger. 3. Der Betrieb kann die Durchführung der Maßnahmen selbst als auch durch Dritte organisieren.
Sozialwesen
Ämter & Behörden
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