Landkreis Rhön-Grabfeld überträgt dem KU folgende Aufgaben bzw. deren Durchführung: a) alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz zustehen, b) den Betrieb eines Gebrauchtwaren- Kaufhauses als Maßnahme der Abfallvermeidung c) den Betrieb des Parkplatzes Kreuzberg, d) die Erzeugung von Energie aus regenerativen Energieträgern zur Deckung des Bedarfs der landkreiseigenen Einrichtungen, e) die Übernahme der Schulbegleitungen für das Jugendamt bei Aufgaben und Maßnahmen i. S. des SGB VIII, Aufgaben der Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern, f) die Durchführung und Gewährleistung von Personenbeförderung für das Projekt Azubi- Shuttle, g) die Aufgaben der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zu Boden- und Bauschuttentsorgung Rhön- Grabfeld/Münnerstadt, solange der Landkreis Rhön-Grabfeld Mitglied des Zweckverbandes ist.
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