(1) Das Kommunalunternehmen übernimmt je nach Einzelzuweisung durch die Gemeinde Weßling folgende Aufgaben: 1. Betrauung kommunaler Wohnungsbau, 2. die Errichtung und Verwaltung kommunaler Parkplätze und Parkhäuser, 3. Projektleitung für kommunale Bauten und Erschließungsmaßnahmen im Tiefbau 4. der Unterhalt und die Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaften, 5. die Erzeugung von Strom und Wärme, insbesondere aus regenerativen Energiequellen, 6. die Durchführung entsprechender Maßnahmen zur Förderung der heimischen und ortsansässigen Betriebe und Gewerbeunternehmen (Wirtschaftsförderung). Das Kommunalunternehmen wird durch den.
Energieversorgung
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