1. Der Ankauf, die Sanierung, der Abbruch und der Neubau von Gebäuden in den Altortbereichen Mönchberg und Schmachtenberg, sowie die Weiterveräußerung der Grundstücke und/oder der Gebäude oder deren Vermietung und Verpachtung. Soweit notwendig kann das Kommunalunternehmen hierzu entsprechende Verträge schließen und entsprechende Zuwendungsanträge anstelle des Marktes Mönchberg stellen. 2. Die Sanierung oder der Neubau gemeindlicher Liegenschaften, sowie deren Unterhalt und die entsprechende Vermietung und Verpachtung. Soweit notwendig kann das Kommunalunternehmen hierzu entsprechende Verträge schließen und entsprechende Zuwendungsanträge anstelle des Marktes Mönchberg stellen. 3. Die Maßnahmendurchführung, die der Ortsentwicklung Möchbergs mit Ortsteil Schmachtenbergs dienen. Soweit notwendig kann das Kommunaluntemehmen hierzu entsprechende Verträge schließen und entsprechende Zuwendungsanträge anstelle des Marktes Mönchberg stellen. Hierzu gehört auch die Vornahme aller Geschäfte, sowie Einrichtung und die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Untemehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
Grundstückswesen und Wohnungswesen
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