Aufgabe des Kommunalunternehmens ist der Betrieb von Anlagen der Stromerzeugung und dessen Einspeisung in das bestehende Stromnetz nach den Bestimmungen des EEG. Der Betrieb einer Nahwärmeversorgung in der Gemeinde Oberostendorf einschließlich Wärmeerzeugung und die Errichtung, Verwaltung und Betreuung von Gebäuden und Liegenschaften der Gemeinde Oberostendorf, soweit es von der Gemeinde Oberostendorf im Einzelfall damit beauftragt wird. Zum Unternehmensgegenstand gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit Ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen.
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