Dem Kommunalunternehmen werden nach Art. 89 Abs. 2 S. 1 GO folgende Aufgaben übertragen: a) die Versorgung des Stadtgebiets mit Trinkwasser. b) die Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet, c) die Wahrnehmung der Aufgaben des Bauhofs im Stadtgebiet, d) das Bestattungswesen im Stadtgebiet, e) der Betrieb der Parkgarage, f) alle mit der Erzeugung, dem Bezug, der Lieferung und der Verteilung von Energie und Fernwärme zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere auch die Beratung von Endabnehmern hinsichtlich einer möglichst effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung, die Erbringung von Contracting- und Facility-Management-Dienstleistungen, g) die Errichtung, der technische Betrieb und die Vermarktung von Telekommunikationsnetzen und -einrichtungen im Stadtgebiet mit insbesondere der Verlegung von Leerrohren und Glasfaserkabeln zur Breitbandversorgung der Einwohner der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm sowie die Verpachtung dieser Anlagen an Betreiber, h) die Vorbereitung und Durchführung der Planung, Organisation und Sicherstellung, einschließlich der Unterstützung bei der Vergabe von Leistungen und der Entwicklung von Höchsttarifen, des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs in dem durch die Verordnung des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 18.03.1996 bestimmten Umfang; damit einher geht die Vertretung der Stadt in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde i.S.d. der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm sowie ggf. in Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden auch in deren Gemeindegebiet, i) die Entwicklung und Umsetzung von integrierten Mobilitätskonzepten einschließlich Errichtung und Betrieb von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder sowie Bike- und Car-Sharing, j) die Errichtung, den Unterhalt und den Betrieb von Freizeit-, Sport- und Erholungsanlagen im Stadtgebiet. Darüber hinaus ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen Aufgabe des Kommunalunternehmens. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternemenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die für eine Beteiligung der Stadt geltenden Vorschriften entsprechend angewandt werden und die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
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