Entwicklung, Umsetzung und Betreuung von landeseinheitlichen Datenverarbeitungssystemen, Informations- und Kommunikationssystemen sowie solchen Verfahren, die eine landesweite Bedeutung anstreben, vorrangig für kommunale Verwaltungen und Betriebe in Rheinland-Pfalz. Hierzu gehören insbesondere: 1. Entwicklung, Einführung und Betreuung von Datenverarbeitungsverfahren sowie von Informations- und Kommunikationsverfahren einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Softwareprodukte. 3. Einführung, Betrieb, Vertrieb sowie Weiterentwicklung der Softwareprodukte 'Kraftfahrzeugwesen', 'Ordnungswidrigkeitenwesen' und 'Führerscheinwesen'. (3) Bei der Übernahme bzw: Eröffnung neuer Geschäftsfelder haben die Gesellschafter - Gemeinde - und Städtebund Rheinland-Pfalz, Verband kreisangehöriger Gemeinden und Städte e. V. (GStB), - Städtetag Rheinland-Pfalz e. V. und - Landkreistag Rheinland-Pfalz e. V. ein Einspruchsrecht, wenn grundlegende Interessen der jeweiligen Mitglieder berührt werden.
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