Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Durchführung von Prü- fungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institutionen sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prü- fungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, die Beratung und Vertretungen in steuerlichen Angelegenheiten, die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation sowie die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, die Prü- fung von EDV-Systemen, die Tätigkeiten als Sachverständiger und die Erstellung von Gutachten.
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