Förderung von Kunst und Kultur im Rahmen der Veranstaltung von klassischen Konzertprojekten zur Förderung der regionalen und internationalen Musik- und Kulturszene, der Begabtenförderung sowie der musikpädagogischen Arbeit. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Durchführung von klassischen Konzerten im Rahmen von Konzertreihen und Festivals, b) Durchführung von Kultur- und Musikprojekten zur Begabtenförderung im Rahmen von z.B. Wettbewerben, c) Durchführung von musikpädagogischen Projekten im Bereich Vermittlung im Rahmen von Projekten für Kinder und Jugendliche (z.B. Kinderkonzerte), d) Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Musikpädagogik (z.B. Veranstalten von Meisterkursen und Seminaren), e) Koordinationsarbeit im Bereich Netzwerkbildung zwischen verschiedenen Kulturakteuren zur Realisierung von Kunst- und Kulturprojekten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem vorgenannten Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen oder geeignet sind, ihm zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand im In- und Ausland erwerben oder sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.
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