Gemeinsame Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes. Die Gesellschaft kann selbständig Einzelflächen und ganze Betriebe hinzu pachten. Im Gesellschaftsinteresse liegt vorrangig die Erhaltung und Verbesserung des landwirtschaftlichen Betriebes, die Erzielung eines ausreichenden Arbeitseinkommens für die Gesellschafter und der Sicherung einer ausreichenden Entlohnung der von den Gesellschaftern eingebrachten Produktionsfaktoren (Boden, Kapital, Arbeit und Lieferrechte). Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die den Unternehmensgegenstand fördern. Sie darf insbesondere gleichartige oder ähnliche Unternehmen in jeder zulässiger Rechtsform errichten, erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Land- & Forstwirtschaft
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