Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) sowie die Förderung des Naturschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: A: In der Erziehung, Volks,- und Berufsbildung: - Die Entwicklung und Bereitstellung von Bildungsmaterial, insbesondere Publikationen im pädagogischen, künstlerischen und naturwissenschaftlichen Kontext, sowie die Durchführung von Fortbildung. - Kooperation mit der Stadt Freiberg und anderen regionalen Partnern und Kommunen: Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Workshops und Führungen für Kindergruppen aus Kitas und Schulen. B: Im Bereich der Förderung von Kunst und Kultur: - Entwicklung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie Kursen, Veranstaltungen Workshops oder Vorträge, insbesondere: Workshops, Wochenkurse und Freizeiten für Kinder und Jugendliche im Bereich der Kreativität, die Entwicklung künstlerischer Ausdrucksformen, handwerklich/technischen Könnens und forschenden Lernens. Konzeption und Begleitung von Ausstellungen in Museen und im öffentlichen Raum, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit zu geben, ihre Werke zu zeigen und in Kommunikation mit dem Umfeld zu Treten. - Betrieb, Organisation und Finanzierung von Werkstatträumen und -einrichtungen. Ein Werkstattangebot für Kinder und Erwachsene, die selbstbestimmt und unter Anleitung künstlerisch gestalten, kreativ forschen, tüfteln und handwerkliche Techniken erlernen wollen. In der Werkstatt können Kinder die Dinge der Welt sinnlich erfahren und handelnd begreifen. Im lebendigen Atelierraum oder im Außenatelier kann unter Anleitung gemalt oder getöpfert, gedruckt, konstruiert, an Skulpturen oder Schaltkreisen gebaut werden. Die Bereiche Malerei, Holzwerkstatt, Tonen und Modellieren, Steinbearbeitung und Textiles stehen den Kindern offen. Als "mobile Werkstatt" werden Projekte in Einrichtungen begleitet und mit den Kindern vor Ort bearbeitet sowie Teams zur Raumgestaltung und zu ihrer Bildungsarbeit beraten. Vernetzung mit der Arbeit anderer Bildungseinrichtungen. Kinderkunst- Projekte zum Mitmachen für Kitas und Schulen und pädagogische Fortbildungen in unserer Werkstatt oder bei externen Träger. C: Im Bereich der Förderung von Umwelt- und Klimaschutz: - Durchführung von Projekten zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit auch unter Einbindung von Bildungseinrichtungen und regionalen Partnern, wie zum Beispiel Mitmach-Kinder-Kunst-Projekte zu Umweltthemen mit begleitender Aufbereitung von Hintergrundinformationen für Erwachsene oder die Erstellung von Konzepten zur pädagogischen Vermittlung für Kitas und Schulen. Öffentlichkeitswirksamen Darstellungen wie z.B. die Aufstellung von Skulpturen, Ausstellung von Kinderarbeiten, Info-Tafeln zu Fakten und entsprechende Veröffentlichungen fördern das Umweltbewusstsein der Bevölkerung insbesondere zu den Themenfeldern Plastikmüllvermeidung, Ressourcenschonung (z.B. Upcycling) und Klimaschutz.
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