Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Stärkung der psychiatrischen, psychotherapeutischen, psychosomatischen und psychosozialen Versorgung für Menschen mit psychischem Hilfebedarf insbesondere durch den Aufbau und den Betrieb der sogenannten AWF (Abend, Wochenende, Feiertag) Teams im Rahmen des Krisendienstes gem. Art. 1 BayPsychKHG für den Bezirk Niederbayern. Grundlage allen Handelns der Gesellschaft ist es, Menschen in psychosozialen Krisen eine Anlaufstelle zu bieten und durch frühzeitige Unterstützung wirksam Hilfe zu leisten. Prävention, Krisenintervention und Vermittlung in das bestehende Hilfesystem sind zentrale Bezugspunkte und verfolgen das Ziel, Unterbringungen ohne oder gegen den Willen betroffener Menschen sowie Zwangsmaßnahmen zu vermeiden. Die Gesellschaft versteht sich als Teil der durch das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz vorgesehenen Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und strebt eine enge Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern dieses Verbundes an.
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